- Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längstens jedoch bis zum Ende des Jahre, in dem sie das 34. Altersjahr vollenden.
- Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2022 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.
- Armeeangehörige, die 2022 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
Obligatorische Schiesspflicht
Die Schiesspflicht muss bis 31. August absolviert werden.
Schiessdaten SG Nesslau:
1. Fr. 26. Mai 2023, 18 - 20 Uhr
2. Mi. 16. August 2023, 18 - 20 Uhr