Bundesprogramm / Schiesspflicht 2025
2025 sind schiesspflichtig:
- Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2024 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.
- Schiesspflichtige Subalternoffiziere, Unteroffiziere und Angehörige der Mannschaft erfüllen bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden, jährlich eine obligatorische Schiessübung.
- Lt und Oblt haben die Wahl zwischen dem Obligatorischen Programm auf 300 Metern (Sturmgewehr) oder 25 Metern (Pistole). Falls Sie die Schiesspflicht auf 25 Meter nicht bestehen, müssen Sie das obligatorische Programm auf 300 Metern absolvieren.
- Obligatorische Schiesspflicht
Die Schiesspflicht muss bis 31. August absolviert werden.
Schiessdaten SG Nesslau:
Die Schiessdanten fürs 2025 sind noch nicht bekannt.
1.
2.
Programm:
- 5 Schuss Einzelfeuer Scheibe A5
- 5 Schuss Einzelfeuer Scheibe B4
- 1 x 2 Schuss Schnellfeuer Scheibe B4, in 20 Sekunden
- 1 x 3 Schuss Schnellfeuer Scheibe B4, in 20 Sekunden
- 1 x 5 Schuss Schnellfeuer Scheibe B4, in 40 Sekunden
Die Schiesspflicht gilt als bestanden wenn:
- mindestens 42 Punkte erreicht wurden und
- höchstens 3 Nuller geschossen wurden.
Mitnehmen:
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:
- Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten
- Dienstbüchlein
- Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis
- Amtlicher Ausweis
- Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug
- Persönlicher Gehörschutz