- Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längstens jedoch bis zum Ende des Jahre, in dem sie das 34. Altersjahr vollenden.
- Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2023 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.
- Armeeangehörige, die 2023 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
Obligatorische Schiesspflicht
Die Schiesspflicht muss bis 31. August absolviert werden.
Schiessdaten SG Nesslau:
Die Schiessdanten fürs 2025 sind noch nicht bekannt.
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